Virtuelle Konferenz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz – ethischer Aspekt und Grundrechte
Das Justizministerium der Republik Slowenien hat eine virtuelle Konferenz über den wirksamen Schutz der Grundrechte im Hinblick auf die Regulierung von KI in Europa und darüber hinaus organisiert.
Minister Dikaučič hat hervorgehoben, dass die bestehenden Vorschriften nicht alle Herausforderungen der künstlichen Intelligenz bewältigen können und dass weitere Schritte zur Schaffung des Rechtsrahmens erforderlich sind.
Die Konferenz wurde von den Justizministerinnen und dem Justizminister des Dreiervorsitzes (dem slowenischen Justizminister Marjan Dikaučič, der portugiesischen Justizministerin Francisca Van Dunem und der deutschen Justizministerin Christine Lambrecht), dem EU‑Kommissar für Justiz Didier Reynders, dem MdEP und dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses Adrián Vázquez Lázara, dem MdEP und dem Vorsitzenden des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres Juan Fernando López Aguilar sowie der Generalsekretärin des Europarats Marija Pejčinović Burić eröffnet.
Die lebhafte Diskussion im ersten Panel wurde von Dr. Maja Bogataj Jančič geleitet, der Gründerin und Leiterin des slowenischen Instituts für geistiges Eigentum und Leiterin der Arbeitsgruppe für Datenverwaltung bei der Globalen Partnerschaft für künstliche Intelligenz (GPAI). Die Rednerinnen und Redner konzentrierten sich insbesondere auf den Legislativvorschlag zur künstlichen Intelligenz, der den künftigen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung von KI in der Europäischen Union bilden wird. Die Europäische Kommission hat den Legislativvorschlag vorgestellt und die Diskussionsteilnehmenden haben den Inhalt des Vorschlags besprochen, vor allem im Hinblick auf die Notwendigkeit, die Grundrechte und -freiheiten im Rahmen der Entwicklung und Nutzung von KI‑Systemen zu schützen. Die Diskussion hat gezeigt, wie wichtig der Dialog und eine eingehende Diskussion über die einzelnen legislativen Lösungen des Vorschlags sind.
Das zweite Panel unter der Leitung von Gregor Strojin, dem Vorsitzenden des Ad‑hoc Ausschusses des Europarates für künstliche Intelligenz, stellte eine breitere, internationale Perspektive mit dem Ziel vor, die Ansätze verschiedener regionaler und internationaler Organisationen zu vergleichen und ihre Zusammenarbeit in diesem Bereich zu fördern. Neben den Bemühungen um Regulierung, die zurzeit im Europarat und in der EU erfolgen, haben auch die OECD und die UNESCO ihre Tätigkeiten vorgestellt. Die Diskussion zeigt die Notwendigkeit zur Förderung einer ergänzenden Zusammenarbeit zwischen allen globalen Akteuren, die Standards für eine ethische und auf Grundrechte beruhende künstliche Intelligenz schaffen.
Wenn einerseits der größte Vorteil der KI die Effizienz und Geschwindigkeit ist, bringt sie andererseits eine Reihe an Risiken mit sich, die angegangen werden müssen. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Entwicklung und Nutzung von KI in der Gesellschaft auf der Achtung der Grundrechte und freiheiten, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie beruhen.
Der Staatssekretär im Justizministerium Zlatko Ratej hat in seiner Abschlussrede hervorgehoben, dass der europäische Ansatz bei der KI ergänzend gestallten werden soll, wenn Europa den Inbegriff der menschenzentrierten KI verkörpern will. Er hat zur engen Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren aufgefordert, die sich darum bemühen, dass uns und den künftigen Generationen eine ethische KI zur Verfügung stehen wird, die die Grundrechte und universellen menschlichen Werte respektiert.
Kontaktpersonen für die Medien
Iztok Štefanič
Sprecher des Justizministeriums