Rat und Parlament erzielen vorläufige Einigung über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

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Pressemitteilung

Rat und Parlament erzielen vorläufige Einigung über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

Verhandlungsführer

Der Ratsvorsitz und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments haben heute eine vorläufige politische Einigung über einen Vorschlag zur Überarbeitung der Aarhus-Verordnung erzielt, mit dem diese vollständig mit dem Übereinkommen von Aarhus in Einklang gebracht werden soll.

In der Aarhus-Verordnung ist festgelegt, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten das internationale Übereinkommen von Aarhus umsetzen, das den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten gewährleisten soll. Die vorläufige Einigung muss von beiden Organen gebilligt werden.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten setzen sich nachdrücklich für die Grundsätze des Übereinkommens von Aarhus ein, und die heutige Einigung wird die Art und Weise verbessern, wie sie diese vor Ort umsetzen. Die heutige Einigung kommt nicht nur zum richtigen Zeitpunkt, sondern sie ist ausgewogen und trägt vor allem allen Bedenken Rechnung, die der Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens von Aarhus in dem betreffenden Fall geäußert hat.

Tamara Weingerl Požar, stellvertretende Ständige Vertreterin Sloweniens bei der EU

Tamara Weingerl Požar, stellvertretende Ständige Vertreterin Sloweniens bei der EU

Mit dem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass die EU das Übereinkommen über das Recht der Öffentlichkeit auf Überprüfung von Verwaltungsakten uneingeschränkt einhält. Dabei handelt es sich um von einem Organ oder einer Einrichtung der EU erlassene Rechtsakte ohne Gesetzescharakter, die rechtliche und externe Auswirkungen haben und Bestimmungen enthalten, die aufgrund ihrer Auswirkungen möglicherweise gegen das Umweltrecht verstoßen.

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